VELORA TVVELORA TVZur Startseite
Rechtliches

Cookie-Richtlinie

Welche Technologien wir für Betrieb, Analyse und Marketing einsetzen können und wie Sie Ihre Einwilligung steuern.

1. Zweck dieser Richtlinie

Diese Cookie-Richtlinie ergänzt unsere Datenschutzerklärung und beschreibt, wie auf danielsavignac.com Cookies und vergleichbare Technologien verwendet werden. Cookies sind kleine Informationen, die über den Browser gespeichert oder ausgelesen werden können. Vergleichbare Technologien können ähnliche Funktionen erfüllen, etwa eine Auswahl für einen späteren Seitenaufruf zu speichern.

Wir unterscheiden zwischen technisch notwendigen Funktionen und optionalen Technologien. Nicht notwendige Analyse- oder Marketing-Technologien werden erst aktiviert, wenn Sie zuvor eine entsprechende Einwilligung erteilt haben.

2. Technisch notwendige Technologien

Notwendige Technologien ermöglichen grundlegende Funktionen der Website. Dazu gehören insbesondere die Speicherung Ihrer Cookie-Auswahl, Sicherheitsfunktionen, die Bereitstellung angeforderter Seiten sowie Funktionen, die für die Durchführung des von Ihnen gestarteten TV-Checks technisch erforderlich sind. Ohne diese Funktionen können bestimmte Teile der Website nicht zuverlässig bereitgestellt werden.

Die Speicherung oder der Zugriff auf Informationen in Ihrem Endgerät kann in diesen Fällen nach § 25 Abs. 2 TDDDG ohne Einwilligung zulässig sein, wenn dies unbedingt erforderlich ist, um einen vom Nutzer ausdrücklich gewünschten digitalen Dienst bereitzustellen. Soweit dabei personenbezogene Daten verarbeitet werden, richtet sich die Rechtsgrundlage nach dem jeweiligen Zweck, insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b oder f DSGVO.

3. Analyse-Technologien

Analyse-Technologien helfen zu verstehen, wie Besucher die Website nutzen, welche Inhalte aufgerufen werden und an welchen Stellen technische Probleme auftreten. Soweit solche Technologien eingesetzt werden und dabei Informationen im Endgerät gespeichert oder ausgelesen werden, erfolgt dies nur nach Ihrer Einwilligung. Dasselbe gilt für die anschließende personenbezogene Auswertung.

Die typische Speicherdauer solcher Analysekennungen kann je nach Anbieter zwischen einer Sitzung und mehreren Monaten liegen. Konkrete Anbieter und Laufzeiten werden in den Einwilligungseinstellungen angegeben, sobald entsprechende Dienste auf dieser Website aktiviert sind. Ohne Ihre Einwilligung werden optionale Analyse-Technologien nicht aktiviert.

4. Marketing-Technologien

Marketing-Technologien können dazu dienen, den Erfolg von Werbekampagnen zu messen, Aufrufe einem Kampagnenkontakt zuzuordnen oder interessenbezogene Werbung zu steuern. Solche Funktionen können Kennungen, Geräteinformationen, Referrer-Daten oder Interaktionen mit der Website verarbeiten. Sie sind für die eigentliche Durchführung des TV-Checks nicht erforderlich.

Marketing-Technologien werden nur nach Ihrer Einwilligung eingesetzt. Die Rechtsgrundlage für den Zugriff auf das Endgerät ist § 25 Abs. 1 TDDDG; für die anschließende personenbezogene Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO. Eine Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.

5. Speicherdauer

Notwendige Einstellungen werden nur so lange gespeichert, wie dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist. Eine Einwilligungsentscheidung kann für einen begrenzten Zeitraum gespeichert werden, damit die Website nicht bei jedem Seitenaufruf erneut nach derselben Auswahl fragen muss. Session-bezogene Informationen werden regelmäßig mit dem Ende der Sitzung gelöscht.

Optionale Analyse- und Marketing-Kennungen können – abhängig vom konkret eingesetzten Dienst – eine längere Laufzeit haben. Soweit solche Dienste eingesetzt werden, nennen wir die konkrete Speicherdauer in der jeweiligen Einwilligungsoberfläche oder aktualisieren diese Richtlinie entsprechend.

6. Drittanbieter

Bei der Einbindung externer Analyse- oder Marketing-Dienste kann es dazu kommen, dass der jeweilige Anbieter Informationen erhält und als eigener Verantwortlicher oder als Auftragsverarbeiter verarbeitet. Ob und welche Drittanbieter eingebunden sind, hängt von den aktuell aktivierten Diensten ab. Nicht notwendige Drittanbieter werden ohne Einwilligung nicht für Analyse- oder Marketingzwecke geladen.

Wenn ein Anbieter Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums verarbeitet, achten wir auf die Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO. Dazu können ein Angemessenheitsbeschluss der Europäischen Kommission oder geeignete Garantien wie Standardvertragsklauseln gehören.

7. Einwilligung erteilen oder ablehnen

Beim ersten Besuch können Sie auswählen, ob Sie nur notwendige Technologien zulassen oder zusätzlich in optionale Kategorien einwilligen. Die Ablehnung optionaler Technologien hat keinen Einfluss auf die Möglichkeit, die öffentlich zugänglichen Inhalte aufzurufen oder den TV-Check zu starten, soweit keine für die konkrete Funktion zwingend erforderliche Technologie betroffen ist.

Sie können Ihre Entscheidung jederzeit für die Zukunft ändern. Zusätzlich können Sie Browserfunktionen verwenden, um gespeicherte Daten zu löschen oder die Speicherung bestimmter Informationen zu blockieren. Je nach Browser können dadurch auch technisch notwendige Funktionen beeinträchtigt werden.

8. Zusammenhang mit personenbezogenen Daten

Soweit Cookies oder ähnliche Technologien personenbezogene Daten verarbeiten, gelten ergänzend die Informationen unserer Datenschutzerklärung. Dort finden Sie Angaben zum Verantwortlichen, zu Rechtsgrundlagen, Empfängern, Speicherdauern sowie zu Ihren Betroffenenrechten.

Für Fragen zur Verwendung von Cookies und ähnlichen Technologien erreichen Sie Schuppke, Lange & Niedermeier TV eGbR, 82152, Planegg, unter [email protected] oder +49898993550. Stand: August 2026.

VELORA TVVELORA TV
DatenschutzAGBCookiesImpressum
Hinweis

Die technische Eignung einer TV-Box hängt vom konkreten Fernsehmodell, seinen Anschlüssen, der verfügbaren Auflösung und der Netzwerkanbindung ab. Die kostenlose Vorprüfung ersetzt keine Reparaturdiagnose. Produktpreise enthalten 19 % MwSt.; zusätzliches Zubehör wird nur berücksichtigt, wenn es für die gewählte Konfiguration erforderlich ist.

© VELORA TVdanielsavignac.com